Notdienst

vom bis Apotheke
31.03.2025 - 8:30 Uhr01.04.2025 - 8:30 UhrRömer-Apotheke
Apotheke am Petrus
Apotheke Rohrbach Markt
Luisen-Apotheke Plankstadt
01.04.2025 - 8:30 Uhr02.04.2025 - 8:30 UhrStern-Apotheke
Kaiser-Apotheke
Turm-Apotheke Leimen
Markgrafen-Apotheke Schwetzingen
02.04.2025 - 8:30 Uhr03.04.2025 - 8:30 UhrEuropa-Apotheke Bahnstadt
Linden-Apotheke Heidelberg
Brücken-Apotheke im Ärztehaus Seckenheim
Apotheke Badischer Hof
03.04.2025 - 8:30 Uhr04.04.2025 - 8:30 UhrApotheke Schmitt Handschuhsheim
Rhein-Neckar-Apotheke Eppelheim
Markt-Apotheke Neckargemünd
Carl-Theodor-Apotheke Brühl
04.04.2025 - 8:30 Uhr05.04.2025 - 8:30 UhrApotheke im Menglerbau
Paracelsus-Apotheke
Galenus-Apotheke Ladenburg
Brücken-Apotheke Neckargemünd

Quelle: Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Denken Sie bitte daran

Die Information über die Notdienste der Apotheken ist unverbindlich, da sich die Notdienste sehr kurzfristig ändern können. Der Betreiber kann keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen.

Die Dienstbereitschaft der Apotheke in der Nacht, an den Sonn- und Feiertagen und während der übrigen Ladenschlusszeiten dient der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Notfällen. Der Notdienst muss vom Apotheker zusätzlich zum Tagesdienst geleistet werden. Nehmen Sie daher bitte die Apotheke während der Notdienstbereitschaft auch nur in Notfällen in Anspruch.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro pro Notdienstbesuch und unabhängig von der Anzahl der Rezepte oder der gekauften Arzneimittel. Sie darf von 20.00 bis 6.00 Uhr erhoben werden, an Sonn- und Feiertagen ganztags. Kreuzt Ihr Arzt "noctu" auf dem Rezept an, macht er damit einen Notfall kenntlich. Das Rezept muss unverzüglich in der Apotheke eingelöst werden, die Notdienstgebühr wird dann von der Krankenkasse übernommen.